Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Liefer- und Versandbedingungen
  6. Eigentumsvorbehalt
  7. Mängelhaftung (Gewährleistung)
  8. Allgemeine Haftung
  9. Einlösung von Aktionsgutscheinen
  10. Anwendbares Recht
  11. Gerichtsstand
  12. Alternative Streitbeilegung
  13. Leistungen/Pflichten der Sinsoma (Geheimhaltung)
  14. Haftung/Gewährleistung der Sinsoma
  15. Obliegenheiten des Auftraggebers
  16. Haftung des Auftraggebers
  17. Rücktrittsrecht Sinsoma
  18. Salvatorische Klausel

1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Sinsoma GmbH (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss
2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per E-Mail gegenüber dem Verkäufer abgeben.

2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform
         (E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, 
         oder
  • indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden 
         maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (zB. E-Mail oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

2.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3) Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

3.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

4) Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Preise sind in EURO. Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

4.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

4.3 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

VORAUSKASSE

4.4 Direkte Banküberweisung:
Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

4.5 Kreditkarte oder Debitkarte:
Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

SOFORT ZAHLEN

4.6 Die Zahlungsmethode „Sofort zahlen.“ wird von „Stripe“ bereitgestellt. 

Bezahlt wird sicher per Sofortüberweisung mit Ihrem Online-Banking. Ihre Online-Banking-Daten werden ausschließlich im gesicherten Zahlungsformular von Stripe erfasst, Sinsoma hat keinen Zugriff auf die Daten oder das Konto. Für weitere Informationen und Fragen, bitte klarna.com besuchen oder an den Kundenservice von Klarna wenden.

4.7 Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „Stripe“ angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend „Stripe“). Die einzelnen über Stripe angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu Stripe sind im Internet unter https://stripe.com/de abrufbar.

4.8 Preise gelten als wertgesichert vereinbart. Die Wertanpassung erfolgt auf Basis des sog. Verbraucherpreisindex (VPI), der von der Statistik Austria ermittelt und verlautbart wird; Berechnungsbasis ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zuletzt verlautbarte Indexzahl. Darüber hinaus gehende Preisänderungen behält sich die Sinsoma für den Fall vor, dass es die Entwicklung der für die Sinsoma maßgeblichen Betriebskosten erforderlich macht. 

4.9 Wird im Zuge der Erfüllung eines Vertrages eine Leistung erforderlich, die vom Auftragsumfang nicht erfasst ist, so wird die Sinsoma dies vor deren Ausführung dem AG schriftlich anzeigen und mit ihm diesbezüglich ein Einvernehmen herstellen.

4.10 Die Sinsoma ist dazu berechtigt, soweit dies möglich ist, Teilleistungen zu erbringen und zu fakturieren. 

4.11 Der Entgeltanspruch der Sinsoma bleibt auch dann bestehen, wenn sich das Prüfgut als nicht analysierbar erweisen sollte (vgl. Punkt 4./9.).

14.12 Zahlungen haben abzugsfrei binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen.

14.13 Für den Fall des Verzuges, werden Verzugszinsen von 10 % p.a. vereinbart. Ferner gelten für die Abgeltung des Mahnaufwandes angemessene Mahn-/Bearbeitungsgebühren als vereinbart.

5) Liefer- und Versandbedingungen
5.1 Bietet der Verkäufer den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

5.2 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.

5.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

5.5 Bietet der Verkäufer die Ware zur Abholung an, so kann der Kunde die bestellte Ware innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Geschäftszeiten unter der vom Verkäufer angegebenen Adresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

6) Eigentumsvorbehalt
Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

7) Mängelhaftung (Gewährleistung)
Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:

7.1 Handelt der Kunde als Unternehmer,

  • hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung;
  • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängelrechte ein Jahr ab Ablieferung der Ware;
  • sind bei gebrauchten Waren die Mängelrechte ausgeschlossen;
  • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

7.2 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht

  • für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
  • für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat,
  • für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
  • für eine ggf. bestehende Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen.

7.3 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.

7.4 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

8) Haftung
Der Verkäufer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

8.1 Der Verkäufer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
  • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

8.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

9) Einlösung von Aktionsgutscheinen
9.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend „Aktionsgutscheine“), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

9.2 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.

9.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

9.4 Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.

9.5 Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.

9.6 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

9.7 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

9.8 Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.

9.9 Der Aktionsgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Aktionsgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

10) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

11) Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Republik Österreich, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Österreich, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

12) Alternative Streitbeilegung
Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu aber bereit.

13) Leistungen/Pflichten der Sinsoma (Geheimhaltung)
13.1 Die Sinsoma hat dem Auftraggeber die Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen bzw. Messungen schriftlich mitzuteilen; dies geschieht in Form eines sog. Untersuchungs-/Messberichtes (im Folgenden kurz: Bericht).

13.2 Die Sinsoma hat Stillschweigen zu wahren über: den konkreten Auftraggeber, den konkreten Auftragsinhalt, allfällige betriebliche Belange des Auftraggebers, die ihr im Rahmen der Auftragserfüllung zur Kenntnis gelangen, sowie über Daten, die eine Identifizierung des AG ermöglichen (Geheimhaltungspflicht). Die Geheimhaltungspflicht greift nur, soweit ihr keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Vorgaben entgegenstehen.

13.3 So die Sinsoma bei der Auftragserfüllung auf Subunternehmen oder Erfüllungsgehilfen zurückgreift, verbleibt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung bei ihr. Die Verpflichtung gemäß Unterpunkt 2. ist diesfalls auch auf das Subunternehmen/den Erfüllungsgehilfen zu überbinden.

13.4 Die Sinsoma ist jedoch dazu berechtigt, die Untersuchungs-/Messergebnisse zu wissenschaftlichen oder sonstigen Zwecken zu nutzen (z.B.: Veröffentlichung). Diese Nutzung hat in anonymisierter Form und in einer Weise zu erfolgen, die keinen Rückschluss auf den konkreten AG und den konkreten Auftragsinhalt zulässt. Dieses Nutzungsrecht kommt nur der Sinsoma, nicht jedoch allfälligen Subunternehmen und Erfüllungsgehilfen zu.

13.5 Der Sinsoma steht es frei, das Prüfgut bzw. daraus gewonnene Proben nach Durchführung der Untersuchungen/Messungen bzw. nach Vertragserfüllung zu vernichten, aufzubewahren oder an den AG zu retournieren. Sie ist jedoch nicht zur Aufbewahrung oder Retournierung verpflichtet.g verpflichtet.

14) Haftung/Gewährleistung der Sinsoma
14.1 Das Prüfgut wird im Zuge der Durchführung der Untersuchungen/Messungen in der Regel verringert bzw. beschädigt oder zerstört. Die Sinsoma haftet daher nicht für Schäden, die am Prüfgut im Zuge der Durchführung der beauftragten Untersuchungen/Messungen entstehen, auch nicht für dessen Verringerung oder gänzliche Zerstörung.

14.2 Die Sinsoma leistet Gewähr dafür, dass die Untersuchungen und Messungen lege artis, sohin dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechend, durchgeführt werden.

14.3 Die Sinsoma sagt jedoch keinen bestimmten Nachweiserfolg zu. Die Sinsoma trifft daher keine Gewährleistung oder sonstige Haftung, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, dafür, dass die durchgeführten Untersuchungen/Messungen zu einem bestimmten, allenfalls vom AG erwarteten, Ergebnis bzw. Nachweiserfolg führen. Insbesondere trifft die Sinsoma keine Gewährleistung oder Haftung, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, für allfällige nachteilige Folgen, die dem AG daraus entstehen, dass ein von ihm gewünschtes Ergebnis nicht nachgewiesen werden kann.

14.4 Die Analysierbarkeit des Prüfgutes wird von der Sinsoma nicht zugesagt. Sollte sich das Prüfgut daher als nicht analysierbar erweisen, so trifft die Sinsoma dafür keinerlei Haftung, aus welchem Rechtsgrunde auch immer; darüber hinaus gilt Punkt 14.3 in diesem Falle sinngemäß. Der Entgeltanspruch der Sinsoma erlischt diesfalls jedoch nicht.

14.5 Darüber hinaus – soweit eine Haftung der Sinsoma nicht gänzlich ausgeschlossen ist – haftet die Sinsoma dem AG jedenfalls nicht für leicht fahrlässiges Verhalten; diese Einschränkung gilt auch für leicht fahrlässiges Verhalten allfälliger Erfüllungsgehilfen, der sich die Sinsoma bedient.

15) Obliegenheiten des Auftraggebers
15.1 Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, der Sinsoma das Prüfgut sowie alle zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Untersuchungen/Messungen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, dies, soweit dazu keine eigene Vereinbarung getroffen wurde, in der dem jeweiligen Auftrag entsprechenden Form und Menge sowie binnen angemessener Frist. Im Zweifel sind Form, Menge und Fristen von der Sinsoma vorzugeben und deren Vorgaben für den AG bindend.

15.2 So die Vertragserfüllung es erfordert, dass die Sinsoma außerhalb ihrer Geschäftsräumlichkeiten tätig wird (zur Probeentnahme; zur Durchführung von Untersuchungen/Messungen) hat der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass der Zugang zur betroffenen Örtlichkeit bzw. zum zu untersuchenden/messenden Gut gestattet und in einer Weise möglich ist, welche die ungehinderte Verrichtung der in Auftrag gegebenen Untersuchungen/Messungen zulässt.

15.3 Ferner hat der AG die Sinsoma über sämtliche Eigenarten des Prüfgutes sowie – in Fällen gem. Unterpunkt 2. – des Ortes, an dem die Sinsoma tätig zu werden hat, zu informieren, welche dazu geeignet sind, die Sinsoma oder Dritte zu gefährden, oder für das Ergebnis der Untersuchung/Messung bedeutsam sein können.

15.4 Allfällige behördliche Genehmigungen oder Einwilligungen Dritter, die für die Vertragserfüllung durch die Sinsoma erforderlich sind, hat der AG auf seine Kosten einzuholen und der Sinsoma – über Ersuchen – nachzuweisen.

15.5 Für die Beprobung bzw. Einsendung des Prüfgutes sind vom AG die von der Sinsoma vorgesehenen Beprobungsverfahren und Protokolle, die dem AG von der Sinsoma zur Verfügung gestellt werden, zu verwenden. Stellt die Sinsoma dem AG Beprobungsmaterialien und Transportbehältnisse zur Verfügung, so sind diese zwingend vom AG zu verwenden. Verwendet der AG nicht die von der Sinsoma vorgegebenen Verfahren/Protokolle und zur Verfügung gestellten Materialien, steht es der Sinsoma frei, die Durchführung der in Auftrag gegebenen Untersuchungen/Messungen zu verweigern und dem AG die Kosten für den dadurch entstandenen Aufwand zu verrechnen; dem AG erwächst diesfalls daraus, dass diese die Durchführung der Untersuchungen/Messungen verweigert wird, kein, wie auch immer gearteter, Anspruch gegen die Sinsoma.

15.6 Wenn es erforderlich ist, einen bereits ausgestellten Bericht zu ersetzen (z.B. aufgrund von Korrekturen, nachträglichen Änderungen, usw.), so darf der AG den ersetzten Bericht nicht mehr veröffentlichen und auf diesen auch nicht mehr Bezug nehmen. 

15.7 Der AG ist dazu verpflichtet, das Prüfgut nach Durchführung der Untersuchungen/Messungen über Aufforderung der Sinsoma, falls diese sich im Sinne des Punktes III./5. für die Retournierung des allenfalls verbliebenen Prüfgutes bzw. der daraus gewonnenen Proben entscheidet, in angemessener (mindestens zweiwöchiger) Frist zu übernehmen und abzutransportieren; im Verzugsfall ist die Sinsoma wahlweise dazu berechtigt, das Prüfgut zu vernichten oder auf Kosten des AG zu verwahren oder verwahren zu lassen. Im Falle der Selbstverwahrung durch die Sinsoma hat der AG ein ortsübliches Verwahrungsentgelt zu entrichten.

16) Haftung des Auftraggebers
16.1 Der AG ist dazu verpflichtet, der Sinsoma für sämtliche Schäden zu haften, die dieser daraus entstehen, dass der AG eine der zu den Punkten 15. benannten Obliegenheiten verletzt; dies gilt auch für Schäden, die der Sinsoma aus einer verspäteten Überlassung des Prüfgutes entstehen.

16.2 Ferner hat der AG die Sinsoma schad- und klaglos zu halten, falls diese im Zusammenhang mit einer Obliegenheitsverletzung des AG von dritter Seite in Anspruch genommen wird.

17) Rücktrittsrecht Sinsoma
17.1 Die Sinsoma ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn

a. über das Vermögen des AG ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird;

b. die rechtzeitige Erfüllung des Vertrages aufgrund von Obliegenheitsverletzungen oder sonstigen Umständen, die in die Sphäre des AG fallen, unmöglich ist;

c. der AG seinen Obliegenheiten, insbesondere gemäß Punkt V. dieses Vertrages, trotz Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nachkommt;

d. eine Vorausleistung des AG vereinbart wurde und der AG seiner Vorausleistungspflicht nicht fristgerecht nachkommt.

17.2 Erklärt die Sinsoma den Rücktritt vom Vertrag gem. Unterpunkt 1., so hat sie Anspruch auf Abgeltung der von ihr bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der ihr bis dahin entstandenen Kosten; ein allenfalls darüber hinaus bestehender Schadenersatzanspruch bleibt davon unberührt.

18) Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des mit dem AG geschlossenen Vertrages oder dieser AGB  unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. An die Stelle der ganz oder teilweise unwirksam gewordenen Bestimmung soll, so sich Sinsoma und AG diesbezüglich nicht anderweitig einigen, eine solche treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt